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01/06/2005 Entry: "copyshop busted"

Oh dear. Did you kids read this in Ad rem ?


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Ad rem
5. Januar 2005

Copyshop-Chef verurteilt

Zweifelhafter Umgang mit Urheberrechten an Unis angeprangert

Das Amtsgericht Dresden hat den Inhaber eines Copyshops auf dem Campus der
Universität (TU) zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er vollständig
kopierte Bücher verkauft hat. Darunter waren Sprachbücher für Spanisch und
Chinesisch. Das hatte ein betroffener Verlag mithekommen und Anzeige erstattet.
Fragen zum Umgang mit Urheberrechten im Universitätsbetrieb durchzogen die
Gerichtsverhandlung. So hatte die Staatsanwaltschaft auch gegen
Lehrbeauftragte und studentische Hilfskräfte der TU ermittelt, welche die
Kopieraufträge an den Copyshop erteilt hatten. Die Ermittlungen wurden
jedoch wegen geringen Verschuldens eingestellt. "Geringes Verschulden heißt
aber, daß die Staafsanwaltschaft auch das Verhalten der studentischen
Hilfskräfte für strafbar erachtet", erklärt dazu Karsten Schwipps,
wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Urheberrecht der TU Dresden.

Mangelndes Unrechtsbewußtsein?

So sprach auch der Verteidiger des Copyshop-Chefs, Claus Kobold, von einem
mangelnden Problembewußtsein einiger Professor und Dozenten in Sachen
Urheberrecht. Eine Studentin hatte als Zeugin berichtet, daß ihr Professor
sie angewiesen habe, ein komplettes Buch für die Teilnehmer seines Seminars
zu kopieren. Eine andere Zeugin, Sprachlehrerin an der TU, hatte den
Copyshop beauftragt, vergriffene Lehrbücher zu vervielfältigen, damit ihre
Studenten sie dort kaufen konnten.
"Generell darf nur für den eigenen wissenschaftlichen Gebrauch kopiert
werden", erklärt Anne Lauber, die Kollegin von Schwipps. Das heißt, es ist
legal Aufsätze oder Teile eines Buches für sich selbst zu vervielfältigen.
"Was auf keinen Fall kopiert werden darf, sind ganze Bücher", sagt sie und
fügt hinzu: "Außer sie sind seit zwei Jahren vergriffen." Strenggenommen
verstoßen Dozenten folglich gegen das Urheberrecht, wenn sie den Studenten
fremde wissenschaftliche . Äufsätze kopiert in sogenannten Readern zur
Verfügung stellen. "Das ist kein eigener wissenschaftlicher Gebrauch des
Profs", erklärt Lauber dazu. Legal ist es nur, wenn die Studenten selbst
kopieren.

Droht eine Verfahrenslawine ?

Lauber und Schwipps erwarten nach dem Urteil des Amtsgerichts nun weitere
ähnliche Verfahren.
Rechtsanwalt Kobold hat bereits Testkäufe in einigen Dresdner Copyshops
getätigt und das Material nach der Urteilsverkündung dem Staatsanwalt
übergeben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft werden diese nun geprüft und
gegen weitere Copyshops enitittelt, wenn sich der Verdacht erhärtet, daß
gegen das Urheberrecht verstoßen wurde.
Die Bundesregierung arbeitet unterdessen an einer Novelle des
Urheberrechtsgesetzes. In der Vergangenheit hatte es Streit um den Versand
von Kopien, wie ihn der Dienst "subito" anbietet, gegeben.

"Der Bundesgerichtshof hatte 1999 in einem Urteil diesen
Kopienversanddienst für zulässig erklärt", erläutert Scnwipps, "diese
Rechtssprechung wird nun in Gesetzesform gegossen." AUerdings soU der
Versand von Kopien eingeschränkt werden, wenn eine Zeitschrift den
entsprechenden Artikel gegen Bezahlung im Internet anbietet.
Nach Angaben von Schwipps haben Studenten und Dozenten einen großen
Informationsbedarf beim Patelltund Urheberrecht - nicht nur als Nutzer von
Kopien, sondern mitunter auch als Urheber von Artikeln oder . Büchern.
Deshalb plane der Lehrstuhl für Urheberrecht Kurse für Nichtjuristen. Diese
könnten beispielsweise studienbegleitend über drei Semester belegt und mit
einem Zertifikat abgeschlossen werden. Als möglichen Starttermih nannte
Schwipps das nächste Wintersemester. .

Andreas Rummel

Infos zur Novelle des Urheberrechtsgesetzes: www.kopien-brauchenoriginale.de


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